Fincas Mallorca
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Die Finca Can Busquera in Sóller
Die Finca Can Busquera in Sóller

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragsabschluss
Die Gerold Uder (Fincas Mallorca) tritt ausschließlich als Vermittler von Einzelleistungen auf. Die Häuser und Apartments werden grundsätzlich ohne weitere touristische Dienstleistungen vermittelt. Bei einer Buchung wird ein Mietverhätlnis zwischen dem Kunden und dem Leistungsträger (der Eigentümer des Hauses oder dessen Vetreter) geschlossen.

Leistungsart
Bei den von Fincas Mallorca angebotenen Leistungen handelt es sich ausschließlich um die Vermittlung von Fremdleistungen zwischen dem Anmeldenden der jeweiligen Vertragspartei (Hauseigentümer oder dessen Vetreter, Mietwagen-Unternehmen).

Die angemieteten Häuser stehen ausschliesslich für die private Nutzung zur Verfügung und können in keinem Fall im Rahmen einer kommerziellen Aktivität vom Mieter genutzt werden, wie zum Beispiel als Location für Film- oder Fotoshootings, Hochzeiten oder Events anderer Art.

Die Häuser und Apartments dürfen mit maximal der Personenzahl bewohnt werden, die in der Vermittlungsbestätigung aufgeführt ist. Sollten sich bei Planung des Aufenthaltes änderungen in der Personenzahl ergeben, muss Fincas Mallorca vor Antritt der Miete informiert werden und dies ausdrücklich genehmigen.

Bezahlung
Mit Abschluß des Vertrages wird eine Anzahlung fällig, die innerhalb von 10 Tagen nach Vertragsabschluß zu leisten und auf der Vermittlungsbestätigung aufgeführt ist. Bleibt die Anzahlung binnen einer 14-Tages-Frist unbezahlt, kann Fincas Mallorca den Buchungsvorgang stornieren. Der Restbetrag muss spätestens 4 Wochen vor Reiseantritt entrichtet werden, falls auf der Vermittlungsbestätigung nicht anders vermerkt.

Haftung
Gerold Uder haftet lediglich für die ordnungsgemässe Vermittlung der Leistung (Miete), jedoch nicht für die Leistungserbringung. Diese obliegt dem Eigentümer der angemieteten Immobilie.

Die Beschreibung der Objekte wurde nach bestem Wissen, nach Angaben der Eigentümer und überprüfung durch Fincas Mallorca erstellt. Eine Haftung für eigenmächtige Veränderungen am Mietobjekt nach Erstellung der Ausschreibung ist ausgeschlossen.

Für eine Beeinflussung der Mietobjekte durch höhere Gewalt, wie z.B. Streik, Krieg, landesübliche Strom- und Wasserausfälle oder Unwetterlagen wird nicht gehaftet. Ist die Nutzung des Mietobjekts aufgrund höherer Gewalt nicht möglich und kein gleichwertiges Ersatzobjekt vermittelbar, so wird die Haftung auf maximal die Höhe der bereits geleisteten Zahlungen des Kunden beschränkt. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

Die Nutzung der Immobilie einschließlich aller dazugehörigen Außenanlagen erfolgt auf eigene Verantwortung, der Vermieter und Fincas Mallorca übernehmen keine Haftung bei Unfällen. Es können keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden. Der Kunde ist für seine mitgebrachten Sach- und Wertgegenstände sowie Bargeld selbst verantwortlich, der Vermieter und Fincas Mallorca übernehmen keine Haftung bei Einbruchdiebstählen.

Alle etwaigen Regressansprüche des Mieters sind an den jeweiligen Eigentümer oder dessen Vertreter sofort vor Ort zu stellen. Die jeweilige Anschrift kann im Bedarfsfall übermittelt werden. Alle sonstigen Beanstandungen am Mietobjekt und Ersatzforderungen müssen unverzüglich an Fincas Mallorca gemeldet werden.

Schäden
Der Mieter hat das Mietobjekt nebst Inventar pfleglich zu behandeln und haftet persönlich für die von ihm und seinen Mitbewohnern verursachten Schäden. Schäden sind dem Eigentümer oder Fincas Mallorca umgehend zu melden.

Mitwirkungspflicht
Der Mieter ist verpflichtet, bei der Ankunft das Inventar des Mietobjekts zu überprüfen und, falls erforderlich, innerhalb von 24 Stunden dem Eigentümer/Verwalter eventuelle Schäden zu melden, damit Abhilfe geleistet werden kann. Nachträglich eingereichte Reklamationen können nicht mehr berücksichtigt werden. Die Mietobjekte sind oftmals von Gärten umgeben, man muß mit Ameisen, Mücken und anderen Kleintieren rechnen. Dies stellt keinen Mangel dar, es kann deshalb keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden.

Ankunft und Abreise
Bei Anreise können die Mietobjekte in der Regel ab 15.00 Uhr übernommen werden, die Abreise muß bis 10.00 Uhr erfolgen. Andere An-und Abreisezeiten können mit dem Vermieter bzw. Fincas Mallorca vereinbart werden. Die gemieteten Objekte sollten sauber, d.h. besenrein und schrankrein mit abgewaschenem Geschirr an den Eigentümer/Verwalter zurückgegeben werden.

Rücktritt und Umbuchung
Bei Rücktritt von einer Buchung wird im Namen der Eigentümer eine Gebühr erhoben. Bei Rücktritt bis 90 Tage vor Reiseantritt beträgt diese 20%; von 89 bis 60 Tage 30%, von 59 bis 30 Tage 50%, von 29 bis 7 Tage 80% und von 7 Tage bis zum Anreisetag oder bei Nichterscheinen 100% des Mietpreises.
In Absprache besteht die Möglichkeit, einen Ersatzpartner zu den gleichen Mietbedingungen zu stellen. Bitte denken Sie an den Abschluß einer Reiserücktrittkosten-Versicherung, die Sie in jedem Reisebüro innerhalb einer Frist von ca. 14 Tagen nach Rechnungserhalt abschließen können oder online über diese Website unter dem Punkt "Flüge und mehr".

OrangenGerichtsstand
Gerichtsstand ist Palma de Mallorca. Es gilt das spanische Recht.

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Sóller - Mallorca  |  Tel. +34 971 633017
info@fincasmallorca.de